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Die Abkürzung BGF steht für Betriebliche Gesundheitsförderung und ist ein Teilbereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Betriebliche Gesundheitsförderung bezeichnet dabei eine – mehrere Analyse- und Gestaltungsebenen umfassende – Handlungsstrategie auf den Ebenen Mensch – Organisation – Arbeit, die strategisch und methodisch darauf abzielt, Gesundheitsressourcen im Unternehmen aufzubauen. In der Praxis geht es um die Durchführung von Präventionskursen im Unternehmen, die Gestaltung von Gesundheitstagen uvm..
Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) ist eine Kooperationsgemeinschaft von gesetzlichen Krankenkassen mit dem Ziel, die Qualität von Präventionskursen zu gewährleisten. Die ZPP prüft dafür alle potenziellen Kursangebote nach einheitlichen Kriterien gemäß Leitfaden Prävention und vergibt ein Prüfsiegel nach §20 SGB V.
Die Gesundheitswirtschaft setzt sich aus vielen Akteuren zusammen. Der Kernbereich, auch erster Gesundheitsmarkt genannt, umfasst die „klassische“ Gesundheitsversorgung, die größtenteils durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) einschließlich Pflegeversicherung finanziert wird.
Als zweiter Gesundheitsmarkt werden alle privat finanzierten Produkte und Dienstleistungen rund um die Gesundheit bezeichnet. Dabei ist die Zuordnung, welche Waren und Dienstleistungen einen Bezug zur Gesundheit aufweisen, nicht klar definiert und teilweise umstritten. Der zweite Gesundheitsmarkt umfasst nach allgemeinem Verständnis freiverkäufliche Arzneimittel und individuelle Gesundheitsleistungen, Fitness und Wellness, Gesundheitstourismus sowie – zum Teil – die Bereiche Sport/Freizeit, Ernährung und Wohnen.
Im Leitfaden Prävention sind die inhaltlichen Handlungsfelder und die qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention (Individualprävention, Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten) sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung festgelegt, die für alle Anbieter von Präventionsmaßnahmen Gültigkeit haben.
Die Bewegungsfachkraft Prävention ist eine 12-monatige Grundqualifikation im Bewegungsbereich und ermöglicht die Prüfung gem. §20 SGB V durch die ZPP.
Die Entspannungsfachkraft Prävention ist eine 24-monatige Grundqualifikation im Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement und ermöglicht die Prüfung gem. §20 SGB V durch die ZPP.
- Bewegungsgewohnheiten
- Ernährung
- Stress- und Ressourcenmanagement
- Suchtmittelkonsum
ECTS – European Credit Transfer and Accumulation System (System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen)
1ECTS entspricht einem Workload von 30 Zeitstunden
Gesundheitskurse – auch Präventionskurse genannt – bieten dir die Möglichkeit, aktiv in den Gesundheitssport (Präventionsfeld „Bewegung“) einzusteigen, deinen Stresslevel durch Entspannung (Präventionsfeld „Stressmanagement“) zu senken oder dein Ernährungsverhalten (Präventionsfeld „Ernährung“) zu verbessern.
Im Rahmen des demographischen Wandels aber auch des zunehmenden Fachkräftemangels, sind Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheit ein immer wichtiger werdendes Instrument für Arbeitgeber und Unternehmen, um den wirtschaftlichen Erfolg nachhaltig zu sichern.
Dabei erstrecken sich die Maßnahmen von Gesundheitstagen, über Mitarbeiter- und Führungskräfte-Workshops, bis hin zu arbeitsplatzbezogenen Rückenschule oder die bewegte Pause am Arbeitsplatz.
Je nach Qualifikation der Durchführenden können sogar die Krankenkassen einen Teil der Kosten gem. § 20 SGB V an das Unternehmen erstatten.
Der GKV-Spitzenverband hat zum 01.10.2020 neue Mindeststandards zur Anbieterqualifikation von Präventionskursen beschlossen. Diese Mindeststandards können neben einem staatlich anerkannten Berufts- oder Studienabschluss auch mittels einer nichtformalen beruflichen Qualifizierung auf Grundlage eines wissenschaftsbasierten Curriculums, aus dem Lernziele, Inhalte, Umfänge und Methoden ersichtlich sind, mit mindestens 24-monatiger Dauer und Abschlussprüfung erfüllt werden. Diese Ausbildung entspricht unserer Entspannungsfachkraft Prävention. Die Teilnahme ist für jeden Quereinsteiger möglich, der volljährig ist und über einen Schulabschluss verfügt.
Der § 20 SGB V befasst sich u.a. mit Präventionskursen, die in Gruppen angeboten werden. Diese Gruppen sollten zehn bis 15 Personen umfassen und müssen von anerkannten Trainern nach zertifizierten Konzepten angeboten werden. Die Krankenkassen fördern die Teilnahme an entsprechenden Präventionskursen.
Im Leitfaden Prävention werden verschiedene Handlungsfelder der Prävention definiert. Dabei spielt das Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten eine zentrale Rolle und unterteilt sich in zwei Präventionsprinzipien.
Präventionsprinzip 1: Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität (Beispiel: AQUAfit jump)
Präventionsprinzip 2: Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorietierte Bewegungsprogramme (Beispiel: Rückenschule)
Im Leitfaden Prävention werden verschiedene Handlungsfelder der Prävention definiert. Das Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement unterteilt sich in zwei Präventionsprinzipien.
Präventionsprinzip 1: Multimodales Stress- und Ressourcenmangement
Präventionsprinzip 2: Förderung von Entspannung und Erholung (Beispiel: Hatha Yoga)
Theoretisch dürfen Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung von Jedem angeboten werden. Hierfür gelten keine rechtlichen Einschränkungen. Wenn das Unternehmen jedoch die Unterstützung der Krankenkassen nach §20 SGB V in Anspruch nehmen möchte, muss der Anbieter von der ZPP zertifiziert sein.
Um Präventionskurse anbieten zu dürfen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Zunächst einmal ist eine sogenannte Grundqualifikation erforderlich: Für den Bereich der Bewegungskurse heißt das, der Anbieter muss insbesondere Arzt, Sportwissenschaftler, Sport-/Gymnastiklehrer oder Physiotherapeut sein. Auch unsere Bewegungsfachkraft Prävention ist berechtigt, Präventionskurse durchzuführen.