Allgemeine Geschäftsbedingungen der Akademie für Prävention und Fitness GmbH

Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars durch den Vertragspartner bzw. dem Absenden des Anmeldeformulars bei der Online-Anmeldung und der Annahme des Angebots durch die Akademie für Prävention und Fitness GmbH, im Folgenden Akademie genannt, kommt zu dem in der Anmeldebestätigung genannten Beginn zwischen den Parteien ein Vertrag zustande. Das Anmeldeformular muss der Akademie spätestens 10 Tage vor Beginn der gewünschten Maßnahme zugehen, sofern im Folgenden nichts anderes vereinbart wird. Für diesen Vertrag gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen der Akademie.

§ 1 Geltung der Ausbildung/Fort- und Weiterbildung

Die Bildungsangebote der Akademie  verstehen sich als Aus- Fort- oder Weiterbildung und sollen dem Teilnehmer im jeweiligen Schulungsbereich praxisnahes Wissen für das Berufsleben vermitteln.

§ 2 Vertragsinhalt

§ 2a Vertragsinhalt der Ausbildung

(1) Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich die Akademie, dem Vertragspartner oder angegebenen Teilnehmer das Lehrmaterial in regelmäßigen Abständen je nach Vereinbarung entweder portofrei zu liefern oder im Internet online einmalig Verfügung zu stellen. Nach Abschluss der Maßnahme hat der Teilnehmer Anspruch auf einen kostenfreien Betreuungszeitraum von 6 Monaten.

(2) Mit der Zahlung der monatlichen Gebühren sind u. a. die Korrektur der Klausurleistungen, die Beantwortung von Fachfragen, der einmalige Besuch der Online-Tutorien und Präsenzseminare sowie die Nutzung des Online- Campus abgegolten.

(3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu leisten. Die Vergütung ist in monatlichen Teilleistungen jeweils zum 1. Bankgeschäftstag eines Monats zu entrichten. Der Vertragspartner erteilt hier ein entsprechendes Sepa-Mandat. Die im Anmeldeformular genannten Gebühren werden während der Laufzeit des Vertrags nicht erhöht. Eine Unterschreitung der angegebenen Dauer der Maßnahme berechtigt nicht zur Minderung der Studiengebühr.

(4) Der Vertragspartner bleibt unabhängig von der Art der gebuchten Maßnahme und  unabhängig von Leistungen Dritter, Gebührenschuldner der Akademie. Ist der Vertragspartner mit der Bezahlung der Gebühren im Rückstand und muss gemahnt werden, werden Mahngebühren fällig. Weiterhin behält sich die Akademie vor, Verzugszinsen zu berechnen. Die Akademie kann diejenigen Teilnehmer mit einem Versandstopp für Lehrmaterial und einer Sperrung des Online-Campus belegen, die eine oder mehr Monatsraten in Verzug sind. Der Versandstopp bzw. die Sperrung wird erst aufgehoben, wenn alle Verbindlichkeiten beglichen sind. Sind die Gebühren nicht vollständig beglichen, wird der Teilnehmer weder zu Abschlussprüfungen zugelassen, noch erhält er Akademie-Zertifikate und Akademie-Zeugnisse. Ist der Teilnehmer nicht Vertragspartner und sind Gebühren offen, kann er unter Fortzahlung der Gebühren seine Maßnahme fortsetzen. Es ist aber ein neuer Vertrag zu schließen. Die Akademie ist nur für den Fall verpflichtet, diesen Vertrag zu schließen, wenn alle fälligen Gebühren gezahlt wurden. Hier können alle Rechte gegen den Vertragspartner an den Teilnehmer abgetreten werden.

§ 2b Vertragsinhalt Basis -und Zusatzqualifikationen

(1) Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich die Akademie, dem Vertragspartner oder angegebenen Teilnehmer das Lehrmaterial im Internet online einmalig Verfügung zu stellen. Nach Abschluss der Maßnahme hat der Teilnehmer Anspruch auf einen kostenfreien Betreuungszeitraum von 4 Wochen.

(2) Mit Zahlung der Gebühr verpflichtet sich die Akademie, die Seminarvoraussetzungen online oder wenn ausgeschrieben auch in Präsenz zu schaffen, den Lernerfolg zu überwachen, insbesondere die Einsendearbeiten zeitnah und sorgfältig zu korrigieren, und dem Kursteilnehmer diejenigen Anleitungen zu geben, die er erkennbar benötigt.

(3) Der Vertragspartner ist verpflichtet,  die Vergütung in voller Summe zum 1. Bankgeschäftstag des Monats zu leisten, in dem das Seminar stattfindet. Teilleistungen muss die Akademie nicht akzeptieren. Andere Zahlungsmodalitäten müssen mit der Akademie schriftlich vereinbart werden. Der Vertragspartner erteilt eine entsprechende Einzugsermächtigung.

(4) Der Vertragspartner bleibt unabhängig von Leistungen Dritter, Gebührenschuldner der Akademie. Ist der Vertragspartner mit der Bezahlung der Gebühren im Rückstand und muss gemahnt werden, werden Mahngebühren fällig. Weiterhin behält sich die Akademie vor, Verzugszinsen zu berechnen. Die Akademie kann diejenigen Teilnehmer mit einem Versandstopp für Lehrmaterial und einer Sperrung des Online-Campus belegen, die mit ihrer Gebühr in Verzug sind. Der Versandstopp bzw. die Sperrung wird erst aufgehoben, wenn alle Verbindlichkeiten beglichen sind. Sind die Gebühren nicht vollständig beglichen, wird der Teilnehmer weder zu Abschlussprüfungen zugelassen, noch erhält er Akademie-Zertifikate und Akademie-Zeugnisse. Ist der Teilnehmer nicht Vertragspartner und sind Gebühren offen, kann er unter Begleichung der Gebühren seine Maßnahme fortsetzen. Es ist aber ein neuer Vertrag zu schließen. Die Akademie ist nur für den Fall verpflichtet, diesen Vertrag zu schließen, wenn alle fälligen Gebühren gezahlt wurden. Hier können alle Rechte gegen den Vertragspartner an den Teilnehmer abgetreten werden.

(5) Änderungen der Kursprogramme und der Kursleiter behält sich die Akademie vor.
(6) Die Akademie hat das Recht, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen aus gegebenen Anlässen zu stornieren. Nach entsprechender Benachrichtigung durch die Akademie erhält der Vertragspartner bereits gezahlte Gebühren zurück.
(7) Rücktrittsgebühren: (a) Bei Rücktritt des Vertragspartners bis zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme fällt eine Bearbeitungsgebühr von 20 % der Gebühr an. (b) Bei späterem Rücktritt bzw. bei Nichterscheinen zur Veranstaltung muss die volle Gebühr bezahlt werden. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einmalig einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

(8) Wenn die Maßnahme aus Krankheitsgründen nicht besucht werden kann, hat der Teilnehmer nach Einreichung eines Attests die Möglichkeit, die Maßnahme zu einem nachfolgenden Termin nachzuholen, soweit sie erneut angeboten wird.

§ 3 Ablauf der Ausbildung (Grundqualifikation)

(1) Die Ausbildung erfolgt entsprechend der jeweils aktuellen und verabschiedeten Fassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Akademie.
(2) Das schriftliche Ausbildungsmaterial wird je nach vertraglich gewählter Versandform jeweils halbjährlich vor Beginn des jeweiligen Ausbildungshalbjahres versendet oder online zur Verfügung gestellt.

(3) Nach Ablauf der Regelzeit der Ausbildung kann die Ausbildung kostenlos um 3 Monate verlängert werden. Diese kostenlose Betreuungsfrist beginnt unmittelbar nach Ende der (Regel-)Ausbildungsdauer. Innerhalb der kostenlosen Betreuungsfrist kann weiterhin auf das komplette Lehrmaterial (Skripte) zugegriffen werden. Zudem ist der Besuch an noch nicht besuchten Online-Tutorien und Präsenzphasen und das Ablegen von Prüfungsleistungen möglich.
(4) Auch nach der kostenlosen Betreuungsfrist kann die Ausbildung fortgesetzt werden. Diese Verlängerung der Ausbildungszeit beginnt unmittelbar im Anschluss an die kostenlose Betreuungszeit. Für die Studienzeitverlängerung wird für jedes angefangene Semester eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 300 Euro fällig. Nach wie vor kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Ohne dass es einer Kündigung bedarf, endet die Studienzeitverlängerung mit Ablauf des Monats, in dem die letzte Prüfung bestanden oder die Prüfung endgültig nicht bestanden worden ist.

§ 4 Ankündigungsfrist/Fälligkeit der Vergütung

§ 4a Grundqualifikation

Die Vergütung ist in Teilleistungen jeweils zum 1. Bankgeschäftstag eines Monats fällig. Im Zahlungsverlaufsplan, der mit der Anmeldebestätigung ausgehändigt wird und im Online Campus einsehbar ist, können alle Einzelheiten entnommen werden. Zum Fälligkeitstermin erfolgt der Einzug per Lastschrift, sofern ein SEPA-Mandat erteilt wurde. Der Vertragspartner sichert zu, für die ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund der Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zulasten der Vertragspartner, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch die Akademie verursacht wurde.

§ 4b Basis- und Zusatzqualifikation

Die Vergütung ist  in voller Summe zum 1. Bankgeschäftstag des Monats zu leisten, in dem das Seminar stattfindet. Teilleistungen muss die Akademie nicht akzeptieren. Der Vertragspartner erteilt eine entsprechende Einzugsermächtigung und sichert zu, für die ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund der Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zulasten der Vertragspartner, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch die Akademie verursacht wurde.

§ 5 Widerruf/Kündigung des Vertrags

§ 5a Grundqualifikation

(1) Spätestens 2 Wochen nach Abschluss des Vertrages kann der Vertragspartner seine Anmeldung gegenüber der Akademie für Prävention und Fitness GmbH, Jürgen-Graef-Allee 2, 59065 Hamm,  ohne Angabe von Gründen formlos durch ausdrückliche Erklärung widerrufen. Vorzeitig gezahlte Gebühren werden in diesem Fall in voller Höhe erstattet. Einzelheiten können der Widerrufsbelehrung entnommen werden.

(2) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Der Vertragspartner kann den Vertrag mit der Akademie ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss mit einer Frist von 6 Wochen kündigen. Danach ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten möglich. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Die Gebühren sind bis zum Ende der Kündigungsfrist zu entrichten. Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung endet dieser Vertrag, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf.

(3) Sowohl der Vertragspartner als auch die Akademie haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt für die Akademie vor allem dann vor, wenn der Vertragspartner trotz letzter Mahnung und Fristsetzung die rückständigen Gebühren und Kosten nicht innerhalb der gesetzten Frist ausgleicht. Der Vertragspartner wird in der letzten Mahnung auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen. 

§ 5b Basis- und Zusatzqualifikation

(1) Spätestens 2 Wochen nach Abschluss des Vertrages kann der Vertragspartner seine Anmeldung gegenüber der Akademie für Prävention und Fitness GmbH, Jürgen-Graef-Allee 2, 59065 Hamm,  ohne Angabe von Gründen formlos durch ausdrückliche Erklärung widerrufen. Vorzeitig gezahlte Gebühren werden in diesem Fall in voller Höhe erstattet. Einzelheiten können der Widerrufsbelehrung entnommen werden.

(2) Die Akademie behält es sich vor, eine geplante Maßnahme aus wichtigen, von ihr nicht zu vertretenden Gründe kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen. Bereits gezahlte Gebühren, für die noch keine Leistungen erbracht wurden, werden erstattet.

§ 6 Ausfall und Absage von Terminen

Maßnahmen finden ab einer Teilnehmerzahl von 7 Personen statt. Sollte ein Termin aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl nicht zustande kommen, wird die Akademie innerhalb eines angemessenen Zeitraums einen Ersatztermin anbieten.

§ 7 Technische Anforderung für die Nutzung des Online-Campus

Unsere Schulungsangebote können auch online über den Online-Campus genutzt werden. Dafür wird ein internetfähiges Endgerät, ein Internetzugang und eine aktuelle Browserversion benötigt. Empfohlen wird eine DSL- oder 4G/LTE-Verbindung. Ohne diese technischen Voraussetzungen kann es zu Einschränkungen in der Nutzung kommen. Die Akademie übernimmt im Falle der Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Nutzung keinerlei Haftung oder Gewährleistung.

§ 8 Änderung der Angaben zur Person

Änderungen des Namens, der Privat- und Versandanschrift, der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse sind der Akademie unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§ 9 Vertragsbestandteile

§ 9a Grundqualifikation

Folgende Unterlagen sind neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteile des Vertrages.

  • die unterschriebene Anmeldung, inklusive der dort genannten Gebühren und geforderten Nachweise
  • die jeweils gültigen Ordnungen (z. B. Prüfungsordnung, Ausbildungsordnung)
  • Zahlungsverlauf

§ 9b Basis- und Zusatzqualifikation

Folgende Unterlagen sind Bestandteile des Vertrages.

  • die online getätigte Anmeldung, inklusive der dort genannten Gebühren und geforderten Nachweise
  • die Online bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 10 Unfallversicherung

(1) Gegen alle Unfälle während der Maßnahme, die sich auf direktem Wege zur und von der Akademie ereignen, sind die Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung der Akademie versichert, soweit diese Unfallversicherung für den Schadenstatbestand zuständig ist.
(2) Schadensfälle, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Maßnahme der Akademie  entstehen, sind dieser umgehend zu melden.

§ 11 Verwendung von Daten

Für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung müssen die vom Vertragspartner/Teilnehmer geforderten Daten erhoben werden. Die Daten werden dabei von der Akademie nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nicht außerhalb der jeweiligen Maßnahme verwendet. Auch nach Beendigung der Maßnahme müssen Daten und Dokumente bis zum Ablauf gesetzlich festgelegter Fristen zur Wahrung ihrer Rechte und anderer Ansprüche gespeichert werden. Eine vorzeitige Löschung Ihrer Daten muss mittels ausdrücklicher schriftlicher Willenserklärung beantragt werden und kann dann seitens der Akademie  sorgfältig geprüft werden. Sollten dem Wunsch entsprochen werden, übernimmt die Akademie keinerlei Haftung für die Folgen der  Löschung.

§ 12 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

§ 13 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Hamm.

§ 14 Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung

Die Europäische Kommission hat eine  Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitgestellt. Diese ist  unter www.ec.europa.eu/consumers/odr einsehbar. Die Akademie ist  weder verpflichtet noch bereit, an diesen Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen. Gleichfalls ist die Akademie weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand April 2021