Theoretisch dürfen Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung von Jedem angeboten werden. Hierfür gelten keine rechtlichen Einschränkungen. Wenn das Unternehmen jedoch die Unterstützung der Krankenkassen nach §20 SGB V in Anspruch nehmen möchte, muss der Anbieter von der ZPP zertifiziert sein.