Der § 20 SGB V befasst sich u.a. mit Präventionskursen, die in Gruppen angeboten werden. Diese Gruppen sollten zehn bis 15 Personen umfassen und müssen von anerkannten Trainern nach zertifizierten Konzepten angeboten werden. Die Krankenkassen fördern die Teilnahme an entsprechenden Präventionskursen.