Der GKV-Spitzenverband hat zum 01.10.2020 neue Mindeststandards zur Anbieterqualifikation von Präventionskursen beschlossen. Diese Mindeststandards können neben einem staatlich anerkannten Berufts- oder Studienabschluss auch mittels einer nichtformalen beruflichen Qualifizierung auf Grundlage eines wissenschaftsbasierten Curriculums, aus dem Lernziele, Inhalte, Umfänge und Methoden ersichtlich sind, mit mindestens 24-monatiger Dauer und Abschlussprüfung erfüllt werden. Diese Ausbildung entspricht unserer Entspannungsfachkraft Prävention. Die Teilnahme ist für jeden Quereinsteiger möglich, der volljährig ist und über einen Schulabschluss verfügt.